Behandlungskosten Osteopathie
Behandlungskosten Osteopathie Darmstadt
Was ist Ihnen Ihre Gesundheit wert?
Gesundheit ist die Grundlage für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden. Eine osteopathische Behandlung ist weit mehr als ein einzelner Termin – sie ist eine Investition in Ihren Körper und Ihre Zukunft.
Seit über 29 Jahren begleiten wir Menschen mit fachlicher Kompetenz, langjähriger Erfahrung und individuell abgestimmten Behandlungskonzepten. Unser Ziel ist es, nicht nur Beschwerden ganzheitlich zu betrachten, sondern die natürlichen Selbstregulationskräfte Ihres Körpers bestmöglich zu unterstützen.
Behandlungskosten Osteopathie
Unsere Leistungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.
Unser Honorar orientiert sich nicht an der Uhr, sondern am Wert der erbrachten Leistung. Entscheidend sind die medizinische Komplexität Ihres individuellen Falls, die angewandten Behandlungstechniken, die erforderliche diagnostische Expertise und über 29 Jahre osteopathische Berufserfahrung – nicht die Anzahl der Behandlungsminuten.
Je nach Beschwerdebild, Diagnose und therapeutischem Aufwand liegen die Behandlungskosten in der Regel zwischen 60,00 € und 150,00 €, in besonders aufwendigen Fällen auch darüber. Selbstverständlich informieren wir Sie vor Beginn der Behandlung transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Private Krankenversicherungen sowie viele gesetzliche Krankenkassen mit entsprechender Zusatzleistung übernehmen die Behandlungskosten häufig ganz oder teilweise.
Zahlung
Barzahlung direkt nach der Behandlung ist fester Bestandteil unseres Praxiskonzepts. Dadurch können wir unseren Verwaltungsaufwand gering halten und uns auf das Wesentliche konzentrieren – Ihre Behandlung.
Sollte in einem begründeten Ausnahmefall dennoch eine Zahlung per Banküberweisung erforderlich sein, berechnen wir hierfür aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwands eine Verwaltungsgebühr von 10,00 €.
Ihre Rechnung erhalten Sie anschließend sicher, datenschutzkonform und bequem per E-Mail. Diese können Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder Zusatzversicherung einreichen.
Behandlungszeit
Für Ihren Termin reservieren wir – je nach Behandlungsbedarf – 40 bis zu 90 Minuten, damit ausreichend Zeit für eine sorgfältige Untersuchung, eine fundierte Diagnostik und eine individuell auf Sie abgestimmte Behandlung zur Verfügung steht.
Viele Beschwerden lassen sich bereits mit wenigen gezielten osteopathischen Techniken positiv beeinflussen, während andere einen höheren diagnostischen und therapeutischen Aufwand erfordern. Deshalb richtet sich unsere Behandlung stets nach den Bedürfnissen Ihres Körpers – nicht nach einem starren Zeitfenster.
In vielen Fällen empfehlen wir zunächst zwei bis drei Behandlungstermine im Abstand von etwa 7 bis 10 Tagen. Anschließend beurteilen wir gemeinsam den bisherigen Behandlungsverlauf und entscheiden, ob und in welchem Umfang weitere Termine sinnvoll sind.
Haben wir alle Fragen geklärt?
Dann freuen wir uns darauf, Sie bald in unserer Praxis begrüßen zu dürfen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – denn Ihre Gesundheit verdient Erfahrung, Qualität und eine Behandlung, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert.
TERMINABSAGEN
Bitte beachten Sie, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 48 Stunden vorher) mit einer Ausfallgebühr berechnet werden.
Weitere Informationen zur Terminabsage finden Sie HIER
Als Heilpraktiker bin ich nicht weisungsgebunden. Deshalb brauche ich auch kein Rezept, um Sie behandeln zu dürfen.
Diese ist nur nötig, wenn Sie die Kosten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen wollen. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen inzwischen anteilig die Behandlungskosten. Dafür benötigen Sie in den meisten Fällen ein Rezept oder ein Empfehlungsschreiben von einem Arzt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese anteilige Kosten übernimmt und ob Sie dafür ein Rezept/ Empfehlungsschreiben brauchen.
Sie reichen meine Rechnung einfach bequem per E-Mail bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung ein. Bei gesetzlicher Versicherung schicken Sie bei der ersten Osteopathie-Behandlung Ihre ärztliche Empfehlung zusammen mit meiner Rechnung an die Krankenkasse.
Wie hoch die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse ausfällt, hängt von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem persönlichen Versicherungstarif ab.
Damit Sie im Vorfeld wissen, wie hoch die Erstattung Ihrer Krankenkasse ausfällt, prüfen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen oder Fragen bei Ihrer Krankenkasse/Zusatzversicherung nach.
Im Vorfeld ohne genaue Anamnese ist es schwierig zu sagen, wie viele Behandlungen sinnvoll bzw. erforderlich sind.
Genau dafür gibt es das Erstgespräch, in welchem Ihre Vorgeschichte genau erfragt wird. In diesem Erstgespräch wir auch der für Sie am besten geeignete Therapieplan festgelegt. Auf alle Fälle sollte nach ca. 4 -5 Behandlungen eine ablesbare Reaktion Ihres Körpers stattfinden. Je nachdem, wie diese ausfällt, wird dann der weitere Behandlungsverlauf und die erforderliche Anzahl der Behandlungen bestimmt.
Präventiv (vorbeugend) vorgenommene Behandlungen, sind davon natürlich ausgeschlossen. Wenn Sie osteopathische Behandlungen als vorbeugende Maßnahme in Anspruch nehmen möchten, um Ihren momentanen Gesundheitszustand zu erhalten, so wäre alle 8 – 12 Wochen ein guter Rhythmus für osteopathische Behandlungen. Einige Krankenkassen honorieren diese Präventivmaßnahme, indem sie anteilig die Kosten dafür übernehmen.
Mein Honorar berechne ich aufgrund von erbrachter Leistung nach den Höchstsätzen der GebüH (GebüH1985-Heilpraktiker)
Das Honorar ist in bar unmittelbar nach dem Termin fällig und zu begleichen.
Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung/Quittung mit allen nötigen Angaben zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse. Einige Krankenkassen fordern ein Empfehlungsschreiben des Hausarztes, bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
Die Quittung/Rechnung wird Ihnen auf elektronischem Weg passwortgeschützt per E-Mail zugesandt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für Honorare, die nicht in bar beglichen werden, sondern per Überweisung eine Bearbeitungsgebühr von €5,00 berechne für den administrativen Mehraufwand. Wünschen Sie Ihre Rechnung auf dem Postweg, so erledigen wir das gerne für € 5,00 Mehraufwandentschädigung pro Rechnung.
Als Patient in unserer Praxis erhalten Sie Ihre Quittung/Rechnung per E-Mail über einen verschlüsselten Link zu Ihrem ganz persönlichen Downloadbereich, der nur mit einer PIN zugänglich ist. Dort sind alle Belege, die für Sie digital erstellt wurden hinterlegt. Zu diesem Bereich haben nur Sie Zugang. Sie sollten daher die PIN sorgfältig aufbewahren und auch den Zugangslink bzw. die E-Mail mit dem Link. Passiert es dennoch, dass Sie diese Mails löschen und den Zugang verlieren, dann können Sie Ihre Rechnungskopie bei uns anfordern. Wir können dann nur eine Kopie ausstellen. Das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für das Erstellen der Rechnungskopie eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 / Rechnung berechnen. Die Rechnungskopie geht Ihnen dann auf dem Postweg zu.
Osteopathie ist eine rein private Leistung.
Manche Krankenkassen übernehmen mittlerweile anteilig Kosten von osteopathischen Behandlungen.
Unter welchen Voraussetzungen das Ihre Krankenkasse macht, kann ich Ihnen hier an dieser Stelle nicht beantworten. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld darüber, unter welchen Bedingungen Ihre Krankenkasse Behandlungskosten anteilig übernimmt.
Fast alle Krankenkassen über nehmen nur dann anteilig die Kosten von osteopathischen Behandlungen, wenn diese von einem staatlich anerkannten Osteopathen durchgeführt werden.
Ich habe eine fundierte Ausbildung am College Sutherland, die staatlich anerkannt ist und bin Mitglied in 2 Berufsverbänden.

Dies ist nicht möglich.
Osteopathie darf durch einen Therapeuten nur erbracht werden, wenn er eine Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilPrG) besitzt. Dies gilt auch dann, wenn der Therapeut nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung tätig wird. Die Ausübung der Osteopathie ist somit Heilpraktikern (Physiotherapeuten mit uneingeschränkter Zulassung zum Heilpraktiker) vorbehalten. Ich habe mich in meiner Funktion als Heilpraktikerin niedergelassen mit staatlich anerkannter Ausbildung zum Osteopathen.
Die Osteopathie ist prinzipiell eine private Leistung und wird von mir nach der GebüH (GebüH1985-Heilpraktiker) abgerechnet. Eine Kassenzulassung für Physiotherapie habe ich nicht mehr.
Die Behandlung beim Osteopathen mit qualifizierter langjähriger Ausbildung, dessen Honorar scheinbar höher liegt, ist unterm Strich gesehen, dann doch die günstigere Investition in Ihre Gesundheit.
So greife ich auf einen Erfahrungsschatz von 17 Jahren ausschließlich mit Osteopathie zurück und weiß sehr genau, wo ich mit meiner Behandlung anzusetzen habe und das auch in vollem Umfang mache. (Nicht wie manche Therapeuten, die nur ein Teilsegment anwenden, das er in einer Wochenendausbildung gelernt hat)
Die klassische Osteopathie-Ausbildung dauert nebenberuflich 4-5 Jahre (mit ca. 1300 Std.), wenn man bereits Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut ist. Bei Erstausbildung 4-5 Jahre in Vollzeit. Das bedeutet, dass Osteopathen einen intensiven Ausbildungsweg hinter sich haben und diesen auch qualifiziert abgeschlossen haben. Osteopathische Berufsverbände (z.B. der VOD, HPO) garantieren bei Ihren Mitgliedern diesen hohen Ausbildungsstandard, weil in diesen Verbänden auf regelmäßige Weiterbildung geachtet wird. Dieser Weg ist mit hohen Ausbildungs- und Weiterbildungskosten verbunden.
Natürlich gibt es inzwischen auch Wochenendkurse, wo Ärzte und Therapeuten einzelne osteopathische Techniken erlernen können. Diese ersetzen aber bei weitem nicht die intensive Ausbildungszeit in der Osteopathie, da es sich dann immer nur um Fragmente eines Gesamtkonzepts handelt.
Einen kleinen Gedankenimpuls dazu möchte ich Ihnen hier an dieser Stelle mit auf den Weg geben:
würden Sie Ihr krankes Kind einem Medizinstudenten im 1. Studiumsjahr anvertrauen? Obwohl Sie wissen, dass es Kinderärzte gibt, darauf spezialisiert sind?
Seit nunmehr 17 Jahren habe ich mich ausschließlich auf Osteopathie spezialisiert und durfte über diese vielen Jahre ausreichend Erfahrung sammeln. Ich bin Vollmitglied in zwei Berufsverbänden, nehme regelmäßig jährlich an Fachfortbildungen teil und berechne meine Leistung zum Höchstsatz nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, dabei unterscheide ich nicht zwischen Kassen- oder Privatpatient.
Das Honorar zahlen Sie bitte in bar unmittelbar nach dem Termin.
Sie erhalten selbstverständlich eine erstattungsfähige Quittung mit allen nötigen Angaben zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Es ist KEINE EC-Karten-Zahlung möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Zahlungen per Überweisung Euro 5,00 für unseren zeitlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
MITGLIED in folgenden BERUFSVERBÄNDEN


DAS SAGEN MEINE PATIENTEN…

Eine angenehme, helle und warme Atmosphäre mit einer kompetente und einfühlsame Therpeutin.
In einer sehr guten Praxisorganisation ohne Wartezeit. Man fühlt sich sehr gut aufgehoben und fährt dafür gerne auch etwas länger

Toll, sehr erfahren und kompetent.
Sehr liebevoller Umgang mit meinem Baby! Danke!

viel Empathie, feinfühlig, kompetent
Frau Wunsch geht mit viel Empathie auf die Klienten ein. Sie ist sehr kompetent und feinfühlig, wenn es um die Behandlung von Säuglingen geht. Und ihr Praxismanagement ist vorbildlich (Terminerinnerungen, Online Terminwahl etc.)“

PRIMA! So muss es sein! Körperliche und psychische Blockaden konnten wesentlich erleichtert werden.
ZERTIFIZIERTE KINDEROSTEOPATHIN

Kinderosteopathin
Zertifiziert durchden Berufsfachverband
BVO


OSTEOPATHIE DARMSTADT – ÖFFNUNGSZEITEN
| Montag | 08:00 – 20:00 |
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