Behandlungskosten Osteopathie
Behandlungskosten Osteopathie Darmstadt
Wieviel darf Ihre Gesundheit kosten?
Wir sind der festen Überzeugung, dass Gesundheit unbezahlbar ist, da sie eine grundlegende Voraussetzung für ein glückliches und erfülltes Leben darstellt. In einer Zeit, in der die Kosten für medizinische Behandlungen und Geräte oft exorbitant sind, bietet die osteopathische Medizin eine vergleichsweise kostengünstige Alternative.
Bei Osteopathie Darmstadt profitieren Sie von der langjährigen 29 jährigen Erfahrung unserer Osteopathen, die über umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um individuelle Behandlungsansätze zu entwickeln. Diese Fachkenntnis ermöglicht es uns, gezielt auf Ihre spezifischen Bedürfnisse einzugehen und die Selbstheilungskräfte Ihres Körpers zu aktivieren.
Die Investition in Ihre Gesundheit sollte nicht allein auf den finanziellen Aspekt reduziert werden. Vielmehr sollten Sie auch die langfristigen Vorteile und das Wohlbefinden berücksichtigen, die eine osteopathische Behandlung mit sich bringen kann. Durch unsere fundierte Herangehensweise können wir Ihnen helfen, chronischen Beschwerden vorzubeugen oder diese zu lindern und somit Ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.
Kostenübernahme und Zuschüsse durch gesetzliche und private Krankenkassen
Wir freuen uns, dass nicht nur privat- und zusatzversicherte Patienten von einer Kostenübernahme für Osteopathie profitieren können. Auch viele gesetzlich versicherte Patienten, einschließlich ihrer Kinder oder Babys, haben Anspruch auf eine anteilige Kostenübernahme durch zahlreiche gesetzliche Krankenkassen (GKV). Je nach Kasse werden häufig zwischen drei bis sechs Sitzungen pro Jahr mit Beträgen von 40 bis 70 Euro bezuschusst.
Um einen schnellen Überblick über die Regelungen Ihrer Krankenkasse zu erhalten, empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn, direkt bei Ihrer Kasse nachzufragen. Für eine Behandlung bei uns benötigen Sie kein Rezept. Einige Kassen verlangen jedoch möglicherweise ein Empfehlungsschreiben Ihres Arztes. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und bieten Ihnen ein einfaches PDF-Formular für ein solches Schreiben auf unserer Website an. Das können Sie im Vorfeld ausfüllen und zu Ihrem Arzt mitnehmen.
Als Heilpraktiker bin ich nicht weisungsgebunden. Deshalb brauche ich auch kein Rezept, um Sie behandeln zu dürfen.
Diese ist nur nötig, wenn Sie die Kosten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen wollen. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen inzwischen anteilig die Behandlungskosten. Dafür benötigen Sie in den meisten Fällen ein Rezept oder ein Empfehlungsschreiben von einem Arzt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese anteilige Kosten übernimmt und ob Sie dafür ein Rezept/ Empfehlungsschreiben brauchen.
Mein Honorar berechne ich aufgrund von erbrachter Leistung nach den Höchstsätzen der GebüH (GebüH1985-Heilpraktiker)
Das Honorar ist in bar unmittelbar nach dem Termin fällig und zu begleichen.
Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung/Quittung mit allen nötigen Angaben zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse. Einige Krankenkassen fordern ein Empfehlungsschreiben des Hausarztes, bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
Die Quittung/Rechnung wird Ihnen auf elektronischem Weg passwortgeschützt per E-Mail zugesandt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für Honorare, die nicht in bar beglichen werden, sondern per Überweisung eine Bearbeitungsgebühr von €5,00 berechne für den administrativen Mehraufwand. Wünschen Sie Ihre Rechnung auf dem Postweg, so erledigen wir das gerne für € 5,00 Mehraufwandentschädigung pro Rechnung.
Als Patient in unserer Praxis erhalten Sie Ihre Quittung/Rechnung per E-Mail über einen verschlüsselten Link zu Ihrem ganz persönlichen Downloadbereich, der nur mit einer PIN zugänglich ist. Dort sind alle Belege, die für Sie digital erstellt wurden hinterlegt. Zu diesem Bereich haben nur Sie Zugang. Sie sollten daher die PIN sorgfältig aufbewahren und auch den Zugangslink bzw. die E-Mail mit dem Link. Passiert es dennoch, dass Sie diese Mails löschen und den Zugang verlieren, dann können Sie Ihre Rechnungskopie bei uns anfordern. Wir können dann nur eine Kopie ausstellen. Das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für das Erstellen der Rechnungskopie eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 / Rechnung berechnen. Die Rechnungskopie geht Ihnen dann auf dem Postweg zu.
Sie reichen meine Rechnung einfach bequem per E-Mail bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung ein. Bei gesetzlicher Versicherung schicken Sie bei der ersten Osteopathie-Behandlung Ihre ärztliche Empfehlung zusammen mit meiner Rechnung an die Krankenkasse.
Wie hoch die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse ausfällt, hängt von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem persönlichen Versicherungstarif ab.
Damit Sie im Vorfeld wissen, wie hoch die Erstattung Ihrer Krankenkasse ausfällt, prüfen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen oder Fragen bei Ihrer Krankenkasse/Zusatzversicherung nach.
Die Behandlung beim Osteopathen mit qualifizierter langjähriger Ausbildung, dessen Honorar scheinbar höher liegt, ist unterm Strich gesehen, dann doch die günstigere Investition in Ihre Gesundheit.
So greife ich auf einen Erfahrungsschatz von 17 Jahren ausschließlich mit Osteopathie zurück und weiß sehr genau, wo ich mit meiner Behandlung anzusetzen habe und das auch in vollem Umfang mache. (Nicht wie manche Therapeuten, die nur ein Teilsegment anwenden, das er in einer Wochenendausbildung gelernt hat)
Die klassische Osteopathie-Ausbildung dauert nebenberuflich 4-5 Jahre (mit ca. 1300 Std.), wenn man bereits Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut ist. Bei Erstausbildung 4-5 Jahre in Vollzeit. Das bedeutet, dass Osteopathen einen intensiven Ausbildungsweg hinter sich haben und diesen auch qualifiziert abgeschlossen haben. Osteopathische Berufsverbände (z.B. der VOD, HPO) garantieren bei Ihren Mitgliedern diesen hohen Ausbildungsstandard, weil in diesen Verbänden auf regelmäßige Weiterbildung geachtet wird. Dieser Weg ist mit hohen Ausbildungs- und Weiterbildungskosten verbunden.
Natürlich gibt es inzwischen auch Wochenendkurse, wo Ärzte und Therapeuten einzelne osteopathische Techniken erlernen können. Diese ersetzen aber bei weitem nicht die intensive Ausbildungszeit in der Osteopathie, da es sich dann immer nur um Fragmente eines Gesamtkonzepts handelt.
Einen kleinen Gedankenimpuls dazu möchte ich Ihnen hier an dieser Stelle mit auf den Weg geben:
würden Sie Ihr krankes Kind einem Medizinstudenten im 1. Studiumsjahr anvertrauen? Obwohl Sie wissen, dass es Kinderärzte gibt, darauf spezialisiert sind?
Seit nunmehr 17 Jahren habe ich mich ausschließlich auf Osteopathie spezialisiert und durfte über diese vielen Jahre ausreichend Erfahrung sammeln. Ich bin Vollmitglied in zwei Berufsverbänden, nehme regelmäßig jährlich an Fachfortbildungen teil und berechne meine Leistung zum Höchstsatz nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, dabei unterscheide ich nicht zwischen Kassen- oder Privatpatient.
Osteopathie ist eine rein private Leistung.
Manche Krankenkassen übernehmen mittlerweile anteilig Kosten von osteopathischen Behandlungen.
Unter welchen Voraussetzungen das Ihre Krankenkasse macht, kann ich Ihnen hier an dieser Stelle nicht beantworten. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld darüber, unter welchen Bedingungen Ihre Krankenkasse Behandlungskosten anteilig übernimmt.
Fast alle Krankenkassen über nehmen nur dann anteilig die Kosten von osteopathischen Behandlungen, wenn diese von einem staatlich anerkannten Osteopathen durchgeführt werden.
Ich habe eine fundierte Ausbildung am College Sutherland, die staatlich anerkannt ist und bin Mitglied in 2 Berufsverbänden.
Im Vorfeld ohne genaue Anamnese ist es schwierig zu sagen, wie viele Behandlungen sinnvoll bzw. erforderlich sind.
Genau dafür gibt es das Erstgespräch, in welchem Ihre Vorgeschichte genau erfragt wird. In diesem Erstgespräch wir auch der für Sie am besten geeignete Therapieplan festgelegt. Auf alle Fälle sollte nach ca. 4 -5 Behandlungen eine ablesbare Reaktion Ihres Körpers stattfinden. Je nachdem, wie diese ausfällt, wird dann der weitere Behandlungsverlauf und die erforderliche Anzahl der Behandlungen bestimmt.
Präventiv (vorbeugend) vorgenommene Behandlungen, sind davon natürlich ausgeschlossen. Wenn Sie osteopathische Behandlungen als vorbeugende Maßnahme in Anspruch nehmen möchten, um Ihren momentanen Gesundheitszustand zu erhalten, so wäre alle 8 – 12 Wochen ein guter Rhythmus für osteopathische Behandlungen. Einige Krankenkassen honorieren diese Präventivmaßnahme, indem sie anteilig die Kosten dafür übernehmen.
Dies ist nicht möglich.
Osteopathie darf durch einen Therapeuten nur erbracht werden, wenn er eine Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilPrG) besitzt. Dies gilt auch dann, wenn der Therapeut nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung tätig wird. Die Ausübung der Osteopathie ist somit Heilpraktikern (Physiotherapeuten mit uneingeschränkter Zulassung zum Heilpraktiker) vorbehalten. Ich habe mich in meiner Funktion als Heilpraktikerin niedergelassen mit staatlich anerkannter Ausbildung zum Osteopathen.
Die Osteopathie ist prinzipiell eine private Leistung und wird von mir nach der GebüH (GebüH1985-Heilpraktiker) abgerechnet. Eine Kassenzulassung für Physiotherapie habe ich nicht mehr.
Das Honorar zahlen Sie bitte in bar unmittelbar nach dem Termin.
Sie erhalten selbstverständlich eine erstattungsfähige Quittung mit allen nötigen Angaben zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Es ist KEINE EC-Karten-Zahlung möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Zahlungen per Überweisung Euro 5,00 für unseren zeitlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
BEHANDLUNGSKOSTEN und BELEG
Als Praxis für Osteopathie, Naturheilkunde und Komplementärmedizin orientiert sich unser Honorar an den Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Die genauen Kosten variieren je nach Diagnose und erforderlichem Behandlungsablauf. Je nach Ihrer Krankenversicherung oder Zusatzversicherung können Sie mit einem Zuschuss oder einer vollständigen Übernahme rechnen.
Das Honorar ist unmittelbar nach der Behandlung in bar fällig. Bringen Sie bitte ausreichend Bargeld mit und zahlen Sie bitte in bar nach dem Termin. Wir bieten KEINE EC-Kartenzahlung an. Sollten Sie aus irgend einem Grund kein Bargeld mitgebracht haben und wir veranlasst sind eine Rechnung auszustellen, die Sie per Überweisung begleichen, werden zusätzlich 8,00 Euro Verwaltungsgebühr für Mehraufwand berechnet. Die Möglichkeit unsere erbrachte Leistung per Überweisung zu begleichen ist die absolute Ausnahme.
Ihren Beleg/Rechnung senden wir Ihnen umweltfreundlich, datenschutzkonform und sicher an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse. Unsere Rechnungen wurden optimiert für die digitale Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
BEHANDLUNGSZEIT und BEHANDLUNGSABLAUF
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Gesundheit.
Pro Termin widmen wir uns je nach Bedarf bis zu 90 Minuten lang Ihrem Anliegen. Anders als bei anderen Dienstleistungen, wie z.B. bei einem Handwerker, ist bei einer osteopathischen Behandlung nicht die Dauer entscheidend, sondern die Qualität der angewandten Techniken. Basierend auf Ihrer individuellen Diagnose kann es sein, dass bereits nach wenigen gezielten Behandlungen Erfolge sichtbar werden. Nach zwei bis drei Terminen im Abstand von etwa 7 – 10 Tagen sollten Sie erste Fortschritte spüren, und wir besprechen gemeinsam den weiteren Therapieverlauf.
Haben wir alle Fragen geklärt? Dann freuen wir uns darauf, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen! Vereinbaren Sie gleich einen Termin – denn Ihre Gesundheit hat höchste Priorität!
TERMINABSAGEN
Bitte beachten Sie, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 48 Stunden vorher) mit einer Ausfallgebühr berechnet werden.
Weitere Informationen zur Terminabsage finden Sie HIER
MITGLIED in folgenden BERUFSVERBÄNDEN
DAS SAGEN MEINE PATIENTEN…
Eine angenehme, helle und warme Atmosphäre mit einer kompetente und einfühlsame Therpeutin.
In einer sehr guten Praxisorganisation ohne Wartezeit. Man fühlt sich sehr gut aufgehoben und fährt dafür gerne auch etwas länger
viel Empathie, feinfühlig, kompetent
Frau Wunsch geht mit viel Empathie auf die Klienten ein. Sie ist sehr kompetent und feinfühlig, wenn es um die Behandlung von Säuglingen geht. Und ihr Praxismanagement ist vorbildlich (Terminerinnerungen, Online Terminwahl etc.)“
PRIMA! So muss es sein! Körperliche und psychische Blockaden konnten wesentlich erleichtert werden.
Toll, sehr erfahren und kompetent.
Sehr liebevoller Umgang mit meinem Baby! Danke!
ZERTIFIZIERTE KINDEROSTEOPATHIN
Kinderosteopathin
Zertifiziert durchden Berufsfachverband
BVO
OSTEOPATHIE DARMSTADT – ÖFFNUNGSZEITEN
Montag | 08:00 – 20:00 |
Dienstag | 07:00 – 22:00 |
Mittwoch | 07:00 – 21:00 |
Donnerstag | 07:00 – 22:00 |
Freitag | 14:00 – 20:00 |
Samstag | 12:00 – 18:00 |