ERSTATTUNG OSTEOPATHISCHER LEISTUNGEN durch AOK

Nachdem andere Krankenkassen schon seit einiger Zeit osteopathische Leistungen anteilig erstatten, zieht die AOK Hessen nach und übernimmt die Kosten für 6 Osteopathie-Sitzungen im Kalenderjahr.

Es werden 100% des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Vorraussetzung für die Kostenerstattung ist eine ärtzliche Empfehlung.

Haben Sie Fragen zu Behandlungskosten und Kostenbeteiligung der Krankenkassen? Kontaktieren Sie unsere Osteopathie-Praxis, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Viele Informationen zu den Kostenerstattungen der verschiedenen Krankenkassen finden Sie im Osteokompass: 

http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Viele Grüße,

Michaela Wunsch