Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Gesetzlich versichert?
Osteopathische Behandlungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und gelten als reine Selbstzahlerleistungen. Allerdings erstatten viele gesetzliche Kassen mittlerweile einen Teil der Kosten – meist gegen Vorlage eines Privatrezepts oder einer ärztlichen Empfehlung. Dieses Dokument müssen Sie nicht bei uns in der Praxis vorlegen, sondern lediglich bei der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse einreichen.

Da die Anforderungen je nach Kasse variieren, bitten wir Sie, sich vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen Erstattungsbedingungen zu informieren.

Privat versichert?
Als privat versicherte:r Patient:in benötigen Sie kein ärztliches Empfehlungsschreiben. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985). Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte klären Sie auch hier vorab, welche Leistungen Ihre Kasse übernimmt.