AOK Hessen erstattet seit August 2013 anteilig osteopathische Leistungen
ERSTATTUNG OSTEOPATHISCHER LEISTUNGEN durch AOK Nachdem andere Krankenkassen schon seit einiger Zeit osteopathische Leistungen anteilig erstatten, zieht die AOK Hessen nach und übernimmt die Kosten für 6 Osteopathie-Sitzungen im Kalenderjahr. Es werden 100% des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Vorraussetzung für die Kostenerstattung ist eine ärtzliche Empfehlung. Haben Sie [...]